Ursachen der budgetlosen Zeit
Nach dem letzten Budget-Referendum im Jahre 2019 wurden zwei überparteiliche Motionen zur früheren Terminierung der Budgetbehandlung eingegeben. Ziel war, dass eine Referendumsabstimmung früher durchgeführt werden könnte und so Anfang Jahr ein rechtskräftiges Budget vorliegt.
Mit der ersten Motion wurde eine frühere Behandlung des Budgets gefordert. Der Stadtrat führte aus, dass das Budget nicht vorgezogen werden könne aufgrund der grösseren Ungenauigkeit wegen fehlender gesicherter Zahlen des Kantons. Diese Motion wurde mit 20:16 Stimmen auch als Postulat als nicht erheblich erklärt.
Die zweite Motion hatte gefordert, dass bei einer Steuerfuss-Anpassung ein obligatorisches Referendum erfolgen soll.
Der Stadtrat führte aus, dass mit diesem Automatismus das Parlament einen Teil seiner Zuständigkeit abgeben und das bestehende System in Frage stellen würde.
Dieser Vorstoss wurde mit 22:13 Stimmen als nicht erheblich erklärt.
Diese Beispiele zeigen: Die Vermeidung einer budgetlosen Zeit wäre mit einer früheren Ansetzung der Budgetdebatte, gekoppelt mit der Beschlussfassung eins obligatorischen Referendums, durchaus möglich gewesen. Das Parlament und der Stadtrat haben jedoch bisher mehrheitlich anders entschieden, im Wissen um die Folgen eines Referendums. Deshalb sind heute Klagen über die Folgen von budgetlosen Zeiten nicht angebracht.
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