Die Volksinitiative Aareschwimmstadt Olten ist zustande gekommen – wie weiter?
Laut Solothurner Gemeindegesetz dauert die Sammelfrist für Volksinitiativen 60 Tage. Bereits in der Hälfte der Zeit waren 1050 Unterschriften bei uns eingetroffen, und die Initiative konnte eingereicht werden.
Das gute Echo bei der Unterschriftensammlung führen wir auch darauf zurück, dass wir das Thema schon in der Entwurfsphase mit Anrainern, Natur- und Vogelschützerinnen, Ruderclub, SLRG, Pontonierverein und der Baudirektion besprachen. So konnten wir bei der Formulierung des Initiativtextes die Anliegen von verschiedenen Interessengruppen direkt berücksichtigen.

Im Stadtanzeiger vom 29. April wurde das Zustandekommen der Initiative offiziell bekannt gegeben. Innerhalb der Beschwerdefrist von zehn Tagen wurde keine Beschwerde eingereicht.
Bis zum Ende der offiziellen Sammelfrist am 17. Mai 2021 gingen total 1320 Unterschriften bei uns ein. Es freut uns riesig, dass die Initiative auf so grossen Anklang gestossen ist. Wir hoffen nun natürlich, dass das Anliegen zügig umgesetzt wird. Doch so einfach ist das leider nicht. Bevor Olten zur Aareschwimmstadt werden kann, sind ein paar Hürden zu überwinden.
Je nachdem, wie das Parlament entscheidet und wie teuer das Projekt schlussendlich wird, kommt es zu einer oder sogar zwei Volksabstimmungen. Der weitere Ablauf, in einem Flussdiagramm veranschaulicht, sieht folgendermassen aus:

Nun hoffen wir, dass die Initiative nicht das gleiche Schicksal ereilt wie die Postulate von Rolf Sommer (SVP) im Jahr 2006 und von Anita Huber (Grüne) im Jahr 2012. Die Vorstösse verfolgten ebenfalls das Ziel, den Aareraum für den Wassersport aufzuwerten. Beide Postulate wurden vom Parlament mit grossem Mehr an den Stadtrat zur Bearbeitung überwiesen. In beiden Fällen wurde der Stadtrat jedoch nicht aktiv. Bereits in seiner Postulatsantwort stellte er fest, dass kein Handlungsbedarf bestehe, da die Forderungen aus den Postulaten schon (so gut wie) erfüllt seinen.
Wir werden den Weg unserer Initiative durch die Instanzen daher genau verfolgen und gegebenenfalls mit parlamentarischen Vorstössen nachgreifen.
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