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Polizeigesetz und Grundrechte

Von Corina Bolliger und Lukas Frey, Junge SP Region Olten
9. November 2020
Corina Bolliger und Lukas Frey, Junge SP Region Olten, äussern sich zum Polizeigesetz.

Normalerweise sind es neben Menschenrechtsaktivistinnen, Anwaltsorganisationen und Vertreter von Minderheiten vor allem linke Kreise, die besonders genau hinschauen, wenn die Polizei mit neuen Instrumenten ausgestattet wird. Im Kanton Solothurn ist das ein wenig anders. Wir sind überzeugt, dass gerade Linke besonders kritisch sein müssen bei diesem Gesetz! Denn es geht um ein Kernthema der Linken, die Grundrechte.


Die massive Ausweitung der Überwachungskompetenzen der Kantonspolizei führt unweigerlich zu Konflikten mit Grundrechten wie dem Schutz auf Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, der persönlichen Freiheit oder der Unschuldsvermutung. Verdeckte Vorermittlungen in privaten Räumlichkeiten stellen massive Grundrechtseinschränkungen dar. Dass die verdeckte Fahndung für «alle Vergehen und Verbrechen» eingesetzt werden soll und bis zu einem Monat lang keine richterliche Genehmigung benötigt, ist unserer Ansicht nach unverhältnismässig. Da die Bestimmungen des neuen Polizeigesetz zu ungenau und wenig konkret sind, mögen sie solche Grundrechtseingriffe nicht zu rechtfertigen.


Wenn die Befürwortenden sagen, die verdeckte Fahndung sei ein bloss einfacher Eingriff, ist das sehr kurzsichtig. Wichtig ist der Einzelfall, und dort sind schwere Grundrechtseingriffe eindeutig möglich – die neue Palette an Überwachungsmassnahmen lässt dies eindeutig zu. Wenn einschneidende Massnahmen lediglich auf Vermutungen oder Hypothesen – auf blossen «Anhaltspunkten» eben – basieren, wären griffige Kontrollinstrumente umso wichtiger, um schweren Grundrechtseingriffen vorzubeugen. Das wäre auch für die Glaubwürdigkeit der Polizei selbst von zentraler Bedeutung. Denn auch die Polizei kann Fehler machen.


Frühere Vorlagen, die mehr Überwachungsinstrumente forderten und rechtsstaatliche Einbussen beinhalteten, wurden von linken Parteien stets mit aller Vehemenz bekämpft. Es ist nicht einzusehen, warum das gerade bei diesem Gesetz anders sein sollte, geht es doch etwa weiter als die Vorlage zu den Versicherungsspionen und lässt Ermittlungen auch in privaten Räumlichkeiten zu. Glaubwürdigkeit ist nicht nur für die Polizei, sondern auch für das Verständnis einer politischen Partei absolut elementar – auch im Kanton Solothurn. Darum: Ein klares linkes Nein am 29. November zum neuen Polizeigesetz!

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