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Aarburg: Nachrichten aus dem Rathaus

Neues aus dem Aarburger Rathaus.
19. Juli 2021
Pressemitteilung

Anmeldeverfahren zur kommunalen Gesamterneuerungswahl vom Sonntag, 26. September 2021

Die 5 Mitglieder des Gemeinderates wurden bereits am Sonntag, 13.06.2021 gewählt.

Am Sonntag, 26. September 2021 sind nun im Zuge der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 auch neu zu wählen:

  • Gemeindeammann
  • Vizeammann
  • Finanz- und Geschäftsprüfungskommission FGPK (neu 7 Mitglieder)
  • Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)
  • Wahlbüro (5 Stimmenzähler und 1 Ersatz-Stimmenzähler)

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a Abs. 1 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Abteilung Zentrale Dienste bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 13 August 2021, 12.00 Uhr) einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste bezogen oder von der Gemeindehomepage (Rubrik Aktuelles / Amtliche Publikationen) heruntergeladen werden.

Wer angemeldet ist, wird auf dem „Info-Blatt über die Kandidaten“ aufgeführt, welches allen Stimmberechtigten zugestellt wird.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Eine formelle Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Falls für den 1. Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen werden als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Wahl an der Urne durchgeführt (§ 30a Abs. 3 GPR).

Für die Wahlen Gemeindeammann/Vizeammann gilt dieses Verfahren jedoch nicht, denn hier ist im 1. Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen.

Weitere kommunale Wahltermine

2. Wahlgang GA+VA sowie Kommissionen (sofern nötig) So, 28.11.2021

Kommunale Abstimmung Genehmigung der teilrevidierten Gemeindeordnung

Die Einwohner-Gemeindeversammlung vom 11.06.2021 hat die teilrevidierte Gemeindeordnung 2021 genehmigt.

Dieser Beschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum.

Die Abstimmung findet am Sonntag, 8. August 2021 statt. Es handelt sich dabei um einen rein kommunalen Urnengang.

Die Botschaft und der Stimmzettel werden fristgerecht spätestens 14 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt.

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