Skip to main content

Forderung: Olten jetzt! und die Grünen wollen Steuerfuss juristischer Personen 2021 erhöhen

Olten jetzt! und die Grünen fordern: der Steuerfuss für Juristische Personen soll auf 138 % festgelegt werden.
17. November 2020

Begründung

Die Juristischen Personen haben 2019 laut Jahresrechnung der Stadt in Olten 18.2 Millionen Steuern bezahlt. Laut ​Steuerrechner des Kantons (nach Steuern) ​entspricht das einem Gewinn von 200 Millionen Franken einer fiktiven “Olten AG”. Im Jahr 2020 werde bei einem Gewinn von 200 Millionen nur noch Gemeindesteuern in der Höhe von 10.8 Millionen fällig (dabei sind neue Abzugsmöglichkeiten wie der Patentbox noch nicht berücksichtigt). Das heisst, die Firma “Olten AG” zahlt in Olten dank der STAF im Jahr 2020 41 % weniger Steuern als 2019. Die kantonalen Steuern sinken im gleichen Rahmen.

Bis 2019 betrug der Steuersatz für Gewinne über 100’000 CHF 8.5 %, mit Annahme der ​STAF Umsetzungsvorlage für den Kanton Solothurn​ beträgt die Basis für das Jahr 2020 einheitlich 5 % und sinkt für 2021 auf 4.7 % und schliesslich ab dem Jahr 2022 auf 4.4 %. Für die Berechnung der Gewinnsteuer in der Gemeinde wird von diesen 4.4% als Basis ausgegangen. Von diesem Basisbetrag wird dann, entsprechend dem Steuerfuss für Juristische Personen, 108 % erhoben.

Im Kanton Solothurn darf der Steuerfuss für Juristische und natürliche Personen maximal drei Zehntel der ganzen Staatssteuer voneinander abweichen ​(Solothurner Steuergesetz § 253 Abs. 3​, Steuerreglement der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, § 4 Abs 3​). Das heisst wir können bei einem Steuerfuss von 108 % für natürliche Personen den Steuerfuss für Juristische Personen auf maximal 138 % erhöhen.

Bei einem Steuerfuss von 138 % zahlt die “Olten AG” mit 200 Millionen Gewinn fürs Jahr 2021 in Olten 13 Millionen Steuern. Das ist immer noch, 5.2 Millionen oder 30 % weniger als die Steuern von 2019. Damit wird der geplante Verlust im Budget 2021 um 2.2 Millionen reduziert.

Im Verhältnis zum zugrundeliegenden Gesamtgewinn einer Firma reden wir hier über eine Veränderung von 1.3 %. Die liegt ein Vielfaches tiefer, als die Voraussagegenauigkeit von Budgets jeglicher Art und wird sicher nicht den Umzug einer Firma in eine Nachbargemeinde rechtfertigen.

Ganz wichtig ist zu beachten, dass Juristische Personen lediglich auf dem Gewinn Steuern zahlen und nicht auf dem Einkommen wie natürliche Personen. Eine Firma die durch Corona einen Verlust gemacht hat, zahlt dieses Jahr keine Steuern, und je nachdem, wie gross der Einbruch war, auch nicht in den Folgejahren, da Verluste vom Gewinn der Folgejahre abgezogen werden können.

Von verschieden Politikern wurde in Bezug auf die ursprüngliche Vorlage zur STAF-Umsetzung ein Gemeindesteuerfuss von 150% propagiert. Unterdessen hat die Bevölkerung eine etwas weniger radikale Steuervorlage genehmigt und wir beantragen lediglich 138 %, aber angesichts des erwarteten Defizits und der coronabedingten Mindereinnahmen sehen wir es als sinnvoll an, dass Juristischen Personen, die gut durch die Coronazeit gekommen sind, einen Beitrag leisten und sei es auch nur darin, dass ihre Steuerreduktion etwas weniger gross ausfällt als ursprünglich vorgesehen.

Tobias Oetiker, Raphael Schär-Sommer, Daniel Kissling, Laura Schöni

Möchtest du den Artikel teilen?


Schreiben Sie einen Kommentar