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Kanton hat Rahmenbedingungen für Gastfamilien festgelegt

Die Schutzsuchenden aus der Ukraine werden im Kanton Solothurn primär in den bewährten kantonalen und kommunalen Strukturen untergebracht und betreut. Der Kanton unterstützt auch die ergänzende Unterbringung in begleiteten Gastfamilien und hat die Rahmenbedingungen dazu festgelegt.
5. April 2022

Der Kanton Solothurn begrüsst und unterstützt die ergänzenden privaten Initiativen und Unterbringungsangebote für Schutzsuchende aus der Ukraine. In den letzten Wochen haben sich zahlreiche Gastfamilien registriert und angeboten, Schutzsuchende in ihrem Haushalt aufzunehmen. Auch gibt es bereits viele Private, die Schutzsuchende bei sich aufgenommen haben. Der Kanton hat nun das weitere Vorgehen festgelegt und Rahmenbedingungen geschaffen, welche den hohen Anforderungen an die Unterbringung und an das Zusammenleben in Gastfamilien Rechnung tragen. Zudem hat er die Unterstützung von Gastfamilien mittels Unkostenbeitrag an den Wohn- und Nebenkosten geregelt. 

Sorgfältige Abklärung und Begleitung

Der Kanton Solothurn nutzt bei der Zuweisung von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine die bewährten Systeme. Nach der Registrierung in einem Bundesasylzentrum werden die Schutzsuchenden in einem kantonalen Durchgangszentrum untergebracht. Im Moment ist das die Fridau in Egerkingen. Während des Aufenthalts wird die weitere Zuweisung in eine Sozialregion bzw. in die Gemeinden vorbereitet. Hierbei soll künftig auch die Möglichkeit einer privaten Unterbringung zusammen mit den Schutzsuchenden geklärt und eine geeignete Gastfamilie gesucht werden. Die Eignung der Gastfamilie und der geplanten Unterbringung werden sorgfältig geprüft und die wichtigsten Regeln in einer Vereinbarung geregelt. Die Vereinbarung gilt in der Regel für sechs Monate. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe koordiniert die Prüfung und Begleitung der Gastfamilien. Sie arbeitet dazu mit lokalen Hilfswerken zusammen.

Unterstützung der Schutzsuchenden und Abgeltung für Gastfamilien

Die Gastfamilien stellen Wohnraum zur Verfügung und leben mit den Schutzsuchenden zusammen. Sie müssen aber nicht für deren Lebensunterhalt aufkommen. Bei Bedarf haben die Schutzsuchenden Anspruch auf Sozialhilfeleistungen für den Lebensunterhalt. 

Die Aufnahme der Schutzsuchenden in Gastfamilien wird finanziell nicht entschädigt. Sie erfolgt im Rahmen des sozialen Engagements und der solidarischen Unterstützung. Jedoch können die Gastfamilien allfällige Beiträge an Wohnkosten (erhöhte Nebenkosten, Mehrverbrauch von Haushaltmaterial) über die Sozialhilfe in Form einer Nebenkostenpauschale geltend machen. Der Pauschalbetrag für die Wohnkosten ist wie folgt geregelt: Bei der privaten Unterbringung von 1-3 Schutzsuchenden ist ein Betrag von 200 Franken pro Gastfamilie und Monat vorgesehen. Ab 4 Personen sind es 400 Franken pro Monat und Gastfamilie. Der Kanton orientiert sich hierbei an den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

Weiteres Vorgehen

Schutzsuchende, die bereits privat untergebracht sind, können sich bei der zuständigen Sozialregion melden, wenn sie bedürftig sind. Hierbei wird auch abgeklärt, ob eine Abgeltung für die Wohnkosten der privaten Unterbringung erfolgen soll. 

Alle registrierten Gastfamilien, die noch niemanden aufgenommen haben, werden bis Ende April von den Hilfswerken über die konkreten Bedingungen und das weitere Vorgehen informiert. Danach können sie ihr Interesse an einer Unterbringung bestätigen. Erste Vermittlungen werden voraussichtlich ab Mai 2022 möglich sein. 

Aktueller Stand Unterbringungen im Kanton Solothurn

Per 1. April 2022 hat das Staatsekretariat für Migration (SEM) dem Kanton Solothurn 658 schutzsuchende Personen aus der Ukraine zugewiesen. Der überwiegende Anteil (420 Personen) entfällt dabei auf Schutzsuchende, welche nach der Flucht direkt von Verwandten und Bekannten aufgenommen wurden. Die übrigen Schutzsuchenden werden zuerst in kantonalen Unterkünften untergebracht und danach auf die Gemeinden und Sozialregionen verteilt. 31 Schutzsuchende wurden bisher bereits in diese kommunalen Strukturen transferiert. Weitere 110 Transfers konnten mit den Sozialregionen bereits vereinbart werden. 

Der Kanton verfügt mit den Unterkünften «Fridau» Egerkingen, «Bildungsheim» Balmberg sowie «Allerheiligenberg» Hägendorf derzeit über rund 500 Unterbringungsplätze. Aktuell in Betrieb ist die Unterkunft «Fridau» mit einer Kapazität für die Unterbringung von 200 Personen, wovon 160 Plätze belegt sind. Zwecks Ausbau der kantonalen Unterbringungsstrukturen prüft der Kanton laufend weitere Liegenschaften.

Informationen zu Gastfamilien sind auf der Website ukraine.so.ch zu finden. 

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