Skip to main content

Kanton Solothurn: Amtsblatt soll elektronisch werden

Das Amtsblatt des Kantons Solothurn soll zukünftig im Internet erscheinen. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Publikationsgesetzes eröffnet. Mit der Teilrevision soll die Grundlage für den Primatwechsel weg vom Amtsblatt in gedruckter Form hin zum elektronischen Amtsblatt geschaffen werden.
18. Januar 2022

Aktuell muss das Solothurner Amtsblatt laut Gesetz zwingend in gedruckter Form erscheinen. Auf der Webseite des Kantons Solothurn darf jeweils nur die aktuelle Ausgabe elektronisch publiziert werden. Die heutige Lösung genügt den Anforderungen an eine wirtschaftliche, zweckmässige Aufgabenerfüllung sowie den Ansprüchen im Umgang mit den digitalen Medien nicht mehr. Damit der Primatwechsel erfolgen kann, ist eine Teilrevision des Publikationsgesetzes notwendig.

Seit Oktober 2018 ist die Bereinigte Sammlung der solothurnischen Erlasse nur noch elektronisch abrufbar. Die Erfahrungen mit der elektronischen Publikation der bereinigten Gesetzessammlung sind durchwegs positiv. Seither hat das Internet als Informationsmedium weiter an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl zahlender Amtsblatt-Abonnenten ist in den letzten Jahren stark rückläufig. Die elektronische Publikation des Amtsblatts als massgebliche Fassung entspricht einem breiten Bedürfnis. Die jetzige gedruckte Fassung ist kostenpflichtig. Mit der elektronischen Publikation kann eine einfache und kostenlose Zugänglichkeit für die Bevölkerung und damit eine möglichst hohe Publizitätswirkung erreicht werden. Zudem bietet die elektronische Publikation die Möglichkeit von Suchfunktionen und Schnittstellen. Interessierte können sich ein individuelles Suchabonnement einrichten. Sobald neue Publikationen in den gewählten Bereichen zur Verfügung stehen, werden sie per E-Mail informiert. Ferner lassen sich über eine Volltextsuche gesuchte Informationen leichter finden. 

Gedruckte Ausgabe soll auch künftig zugänglich sein

Amtliche Publikationsorgane müssen für alle zugänglich sein. Es muss vermieden werden, dass es zu einer Ausgrenzung desjenigen Bevölkerungsteils kommt, der das Internet noch nicht nutzt. Daher soll es auch in Zukunft möglich sein, das Amtsblatt ganz oder teilweise in gedruckter Form zu veröffentlichen, soweit dazu eine ausreichende Nachfrage gegeben ist.

Auf dem Markt sind mehrere Lösungen verschiedener Anbieter für die Herausgabe eines digitalen Amtsblatts erhältlich. Allen Lösungen gemeinsam ist die Umkehrung der bisherigen Prozesslogik: Vorrangig ist jeweils die elektronische Publikation. Auf deren Grundlage kann anschliessend bei Bedarf eine papiergebundene Ausgabe erstellt werden. Im Rahmen des Projektstarts für die elektronische Publikation des Amtsblatts des Kantons Solothurn wurden in einer Studie die Grobanforderungen definiert. Als Empfehlung für eine künftige Publikationslösung ging das Amtsblattportal des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO aus der Studie hervor. Das SECO betreibt seit einiger Zeit eine Publikationsplattform, über die das Schweizerische Handelsamtsblattpubliziert wird und die den Kantonen auch für die Veröffentlichung ihrer Amtsblätter zur Verfügung steht. Im kantonsspezifischen Bereich können die kantonalen Amtsblätter hochgeladen und denBürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden. Mehrere Kantone nutzen bereits heute diese Publikationsplattform für ihre Amtsblatt-Ausgaben. Besonders schützenswerte Personendaten des Amtsblatts können mit diesem System unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Unveränderbarkeit terminiert und publiziert werden.

Möchtest du den Artikel teilen?


Schreiben Sie einen Kommentar