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Kanton Solothurn: Grosses «Aber» zur Revision des Umweltschutzgesetzes

Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes will der Bund die Bekämpfung der Umweltkriminalität erleichtern, den Lärmschutz im Siedlungsgebiet verbessern und die Sanierung von belasteten Standorten und schadstoffbelasteten Böden, auf denen Kinder regelmässig spielen, beschleunigen. Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf, sieht jedoch Probleme beim Vollzug.
14. Dezember 2021

Mit der aktuellen Vernehmlassung zum Umweltschutzgesetz unterbreitet der Bund den Kantonen eine ganze Reihe von Änderungen in verschiedenen Themenbereichen des Umweltrechts. 

Da sich die Umweltkriminalität mittlerweile zu einem weltweiten Milliardengeschäft entwickelt hat, will der Bundesrat das Strafrecht in diesem Bereich verschärfen und den Tatbestand des «Umweltverbrechens» einführen. Der Regierungsrat begrüsst die Änderungen der Strafbestimmungen, da damit wirkungsvoller gegen strukturierte und organisierte Kriminalität vorgegangen werden kann.Standorte, auf denen Kinder regelmässig spielen, können durch die früher gebräuchliche Düngung der Böden mit Aschen aus Kohle- und Holzfeuerungen sowie durch Verschmutzungen aus der Luft belastet sein. Die Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) 

sieht Anreize vor, um solche Standorte rasch zu sanieren. Die Sanierung öffentlicher Spielplätze soll dabei verbindlich geregelt werden, während diejenige von Hausgärten freiwillig bliebe. Der Regierungsrat anerkennt zwar den Handlungsbedarf, erachtet die vorgeschlagenen Regelungen jedoch als nicht zweckmässig und sieht Probleme bei den Zuständigkeiten im Vollzug. Weiter sieht die Änderung des USG vor, einerseits die altlastenrechtlichen Untersuchungen belasteter Standorte (Altlasten-Voruntersuchungen) und andererseits Sanierungen von belasteten Standorten (Altlasten) rascher durchzuführen. Neu würde der Bund Altlasten-Voruntersuchungen bis 2028 und Sanierungen von Altlasten bis 2040 mit Geldern aus dem VASA-Fonds (gemäss Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten) des Bundes abgelten. Diese Befristung beurteilt die Regierung als nicht realistisch, da zur Bewältigung des Arbeitsvolumens in diesem kurzen Zeitraum weder seitens der Verwaltung noch seitens Privatwirtschaft ausreichend Fachpersonen zur Verfügung stehen.

Neue Lärmschutz-Bestimmungen: Zu viele Fragen offen

Die Siedlungsentwicklung nach innen führt zu Zielkonflikten mit dem Lärmschutz. Durch lärmrechtliche Ausnahmebewilligungen lassen sich diese jedoch nicht immer zufriedenstellend lösen. Mit der Anpassung sollen die Kriterien für Baubewilligungen klarer formuliert werden. Zudem sollen die bisher sehr strengen Anforderungen des Lärmschutzes dahingehend angepasst werden, dass mit ruhigen Freiräumen die Erholung in lärmbelasteten Gebieten weiterhin gewährleistet, gleichzeitig aber mehr Wohnraum in lärmbelasteten Gebieten geschaffen werden kann. Diesen Ansatz kann der Regierungsrat grundsätzlich unterstützen. Die vorgeschlagenen Änderungen lassen jedoch noch zu viele Fragen offen. Sie führen zu erheblichen Problemen im Vollzug und gegenüber der bisherigen Praxis nicht zu besseren Lösungen. Die Regierung schlägt deshalb verschiedene Präzisierungen der geplanten Regelungen vor.

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