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Kanton Solothurn: Neues Härtefallgesetz zur Missbrauchsbekämpfung

Die als Notverordnung ausgestattete Härtefallverordnung-SO des Kantons Solothurn tritt am 31. Dezember 2021 automatisch ausser Kraft. Daher werden die für die Missbrauchsbekämpfung benötigten Regeln in ein ordentliches Covid-19-Härtefallgesetz überführt.
30. November 2021

Damit sich der Bund finanziell an den kantonalen Härtefallmassnahmen beteiligt, ist der Kanton Solothurn gemäss Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes verpflichtet, den Missbrauch im Zusammenhang mit den gewährten Härtefallmassnahmen mit geeigneten Mitteln zu bekämpfen. Daher müssen die für die Missbrauchsbekämpfung benötigten Bestimmungen in ein ordentliches Gesetz überführt werden. 

Mit Abschluss der Gesuchsprüfung per Ende 2021 verlagert sich der Fokus zunehmend auf die Missbrauchskontrolle. Anders als die Gesuchsprüfung wird die Missbrauchskontrolle Ende 2021 nicht abgeschlossen sein und sich aufgrund der Vorgaben des Bundes bis ins Jahr 2026 hineinziehen. 

Am 31. Dezember 2026 tritt das ordentliche Gesetz dann automatisch ausser Kraft. Sollte sich wider Erwarten eine Änderung der Vorgaben auf Stufe Bund ergeben, kann der Regierungsrat das Gesetz einmalig um ein Jahr verlängern.

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