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Kanton Solothurn regelt Auswirkungen von Schutzstatus S 

Der Bundesrat hat letzte Woche entschieden, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Schutzstatus S erhalten. Der Kanton Solothurn hat die wichtigsten Auswirkungen für die Registrierung und die kantonale Unterbringung geregelt.
17. März 2022

Der Bundesrat hat für die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen dem Krieg verlassen mussten, den Schutzstatus S aktiviert. Mit dieser Massnahme erhalten die Schutzsuchenden rasch und unbürokratisch ein Aufenthaltsrecht und Schutz in der Schweiz, ohne dass sie ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Das Aufenthaltsrecht ist vorerst auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden, wenn der Krieg in der Ukraine anhalten sollte. Der Schutzstatus S ermöglicht den betroffenen Menschen Zugang zur Unterbringung, Unterstützung durch die Sozialhilfe und die notwendige medizinische Versorgung. Der Zugang zum Arbeitsmarkt und der Schulbesuch der Kinder sind mit dem Status S ebenfalls gewährleistet.  

Kein Schutzstatus ohne Registrierung 

Alle schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer können sich bei einem Bundesasylzentrum mit Verfahren innerhalb von 90 Tagen seit der Einreise registrieren lassen (das Bundesasylzentrum in Flumenthal ist kein Zentrum mit Verfahrensleitung und kann keine Registrierungen vornehmen. Registrierungsfähige Bundesasylzentren findet man auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration SEM: www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/asylverfahren/asylregionen-baz.html) Die 

Registrierung ist zwingend notwendig für den Erhalt des Schutzstatus S. Im Anschluss an die Registrierung erfolgt die Zuteilung in den Kanton Solothurn und die vorläufige Unterbringung in einer kantonalen Unterkunft. Die entsprechenden Ausweispapiere mit dem Schutzstatus S werden vom kantonalen Migrationsamt ausgestellt, nachdem die Schutzgewährung durch das Staatssekretariat für Migration erfolgt ist. Personen, welche bereits bei Privaten im Kanton Solothurn untergebracht sind, melden sich für die Registrierung im Bundesasylzentrum in Basel. Nach der Registrierung können sie wieder an ihren Wohnort zurückkehren.

Zugang zur Krankenversicherung und zur Sozialhilfe 

Nach der Registrierung im Bundesasylzentrum werden die Schutzsuchenden vom Kanton rückwirkend auf den Termin der Antragsstellung automatisch durch den Kanton krankenversichert. Für die Prüfung und Ausrichtung der Sozialhilfe sind die jeweiligen Sozialregionen und Gemeinden zuständig. Schutzsuchende, die Sozialhilfe benötigen, sollen sich bei der zuständigen Sozialregion melden. Der Anspruch auf Sozialhilfe kann nur geprüft werden, wenn vorgängig der Schutzstatus S erteilt wurde. Die Sozialhilfe richtet sich grundsätzlich nach den Ansätzen des Asylwesens. 

Unterbringung in bewährten Strukturen

Im Kanton Solothurn wurden bereits mehrere hundert zusätzliche Plätze für die Erstunterbringung bereitgestellt. Seit dieser Woche werden schutzsuchende Ukrainerinnen und Ukrainer in der familienfreundlich eingerichteten Fridau in Egerkingen aufgenommen. Nach dem Aufenthalt in den kantonalen Unterkünften werden die schutzsuchenden Personen auf die Sozialregionen bzw. Gemeinden verteilt. Das Amt für Gesellschaft und Soziales hat die Gemeinden gebeten, sich vorzubereiten und gegebenenfalls die kommunalen Unterbringungsstrukturen aufzustocken. 

Unterbringung bei Privaten

Der Kanton begrüsst und unterstützt auch die private Unterbringung in Gastfamilien. Die Zuweisungen erfolgen ebenfalls nach der Registrierung und dem anschliessenden Aufenthalt in einer kantonalen Unterkunft. Die Abklärungen der Gastfamilien und die Unterstützung und Begleitung der privaten Unterbringung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Flüchtlingshilfe Schweiz.

Schule 

Für Kinder im schulpflichtigen Alter zwischen 4 und 16 Jahren gilt gemäss Bundesverfassung die Pflicht und das Recht auf den Volksschulunterricht. Sie werden dort von der Schule empfangen und aufgenommen, wo sie wohnen. Die Schulen haben langjährige Erfahrungen mit neu Zuziehenden, die Konzepte dafür bestehen.

Weitere Informationen

  • http://so.ch/ukraine
  • Registrierung Schutzsuchende Status S:
    Bundesasylzentrum Basel 
    Freiburgerstrasse 50
    4057 Basel
    Hotline 058 482 12 82 (24 Stunden)
    Registrierung täglich 9-16 Uhr, aktuell bestehen lange Wartezeiten. 

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