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Kanton verschärft die Schutzmassnahmen im Veranstaltungsbereich

Aufgrund der verschlechterten epidemiologischen Lage ordnet der Kanton Solothurn ab 1. Dezember 2021 eine erweiterte Maskentragpflicht in bestimmten Innenräumen und bei Anlässen mit mehr als 1’000 Personen in Aussenbereichen an. An öffentlichen Veranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen darf zudem nur noch sitzend konsumiert werden.
30. November 2021

Auch im Kanton Solothurn sind die Fallzahlen in den letzten Tagen markant angestiegen. Es ist zu befürchten, dass die Spitäler bald wieder überlastet sind. In der kalten Jahreszeit steigt das Infektionsrisiko deutlich. In Innenräumen bleiben die Aerosole länger in der Luft und es ist schwieriger, die erforderlichen Abstände einzuhalten. Je mehr Menschen sich treffen, desto grösser wird die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung. Kommt dazu, dass auch Menschen, die keine Symptome aufweisen, andere anstecken können; und dies, obwohl sie geimpft sind. Um zu verhindern, dass es in den kommenden Wochen und über die Feiertage zu einer Überlastung in den Spitälern kommt, verschärft der Kanton ab dem 1. Dezember 2021 die Schutzmassnahmen. Er hat sich dazu mit den umliegenden Kantonen abgesprochen. Sollten sich die epidemiologische Lage und die Versorgungssituation in den Spitälern trotzdem weiter zuspitzen, sind weitergehende Beschränkungen nicht ausgeschlossen.

Maskenpflicht in Innenräumen 

In folgenden Innenräumen müssen alle Personen, auch diejenigen, die ein Covid-Zertifikat vorweisen können, eine Maske tragen: an öffentlichen Veranstaltungen und Grossveranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen. Weiter gilt die Maskentragpflicht in Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport, wie Fitnesszentren, Theater oder Konzertlokale. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind unter anderem Kinder bis 12 Jahre und private Veranstaltungen. Analog zur bundesrechtlichen Regelung muss auch während der Ausübung sportlicher oder kultureller Aktivitäten keine Maske getragen werden.

Maskenpflicht in Aussenbereichen 

An Grossveranstaltungen und bewilligungspflichtigen Publikums- und Fachmessen mit mehr als 1’000 Personen sind alle Personen (auch mit Zertifikat) verpflichtet, auch im Aussenbereich eine Maske zu tragen.

Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen

An öffentlichen Veranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen darf nur noch sitzend konsumiert werden.

Empfehlung für Testangebote und Homeoffice

Der Regierungsrat empfiehlt überdies dringlich, dass in Schulen und Bildungseinrichtungen möglichst flächendeckend Testangebote eingeführt werden und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsverpflichtungen soweit als möglich von zu Hause aus erfüllen können (Homeoffice).

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