Skip to main content

Kantonales Koordinationsorgan «Arbeitsgruppe Ukraine» eingesetzt

Der Kanton Solothurn verstärkt seine Anstrengungen, schutzsuchende Personen aus der Ukraine aufnehmen zu können. Der Regierungsrat hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie koordiniert die Unterbringung, die Integrationsförderung und weitere Massnahmen.
17. März 2022

Die aktuelle Lage in der Ukraine und die damit ausgelösten Fluchtbewegungen erfordern auch Vorbereitungen im Kanton Solothurn. Es ist damit zu rechnen, dass Menschen aus der Ukraine verstärkt zu uns fliehen und hier Schutz suchen. Der Regierungsrat hat darum eine «Arbeitsgruppe Ukraine» eingesetzt. Dieses Koordinationsorgan besteht aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener kantonaler Stellen, dem Verband Solothurner Einwohnergemeinden, den Sozialregionen und der Firma ORS Service AG. Bei Bedarf werden situativ weitere Stellen in die Arbeitsgruppe einbezogen. 

Der Regierungsrat hatte bereits im Jahr 2011 ein Koordinations-Gremium mit denselben involvierten Stellen eingesetzt – im Zuge des arabischen Frühlings. Die Zusammenarbeit dieser verschiedenen Akteure hat sich seither bewährt, weshalb das Gremium nun wieder aktiviert wird. 

Koordinierte Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen

Die gesetzlichen Zuständigkeiten für die jeweiligen Aufgaben der kantonalen und kommunalen Behörden bleiben unverändert (Unterbringungsplätze, Unterricht für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, Integrationsförderung, medizinische Versorgung, etc.). Das Koordinationsgremium soll die enge und koordinierte Zusammenarbeit aller involvierten Akteure gewährleisten. 

Für die Unterbringung der schutzsuchenden Personen werden die Verfahren und Zuständigkeiten ähnlich wie im regulären Asylprozess zur Anwendung kommen. Die Schutzsuchenden werden zunächst in kantonalen Kollektivunterkünften untergebracht. Letzte Woche hat der Kanton Solothurn zusammen mit den Gemeinden 210 zusätzliche Plätze hierfür bereitgestellt. Von dort aus werden die Menschen in Unterkünfte der Gemeinden bzw. Sozialregionen weiterverteilt. Die Prozesse zur allfälligen Verteilung auf Privatunterkünfte werden derzeit mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe definiert und aufgebaut.  

Damit die Menschen aus der Ukraine bestmöglich betreut werden können, ist ein koordiniertes Vorgehen wichtig. Private Initiativen für die Unterbringung von Schutzsuchenden sollten daher frühzeitig mit den verantwortlichen Stellen abgesprochen werden. Auf der Webseite so.ch/ukraine finden sich weitere Informationen und Kontaktstellen. 

Möchtest du den Artikel teilen?


Schreiben Sie einen Kommentar