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Myriam Frey Schär: Dringliche Interpellation Winkelunterführung

Wer in der letzten Zeit die Winkelunterführung benutzte, wähnte sich auf dem Set eines Katastrophenfilms: mangelnde Beleuchtung, fehlende Deckenpaneele, entblösste Leitungen – eine Baustelle, bei der sich ausser den herunterhängenden Kabeln über Monate nichts zu bewegen schien.
11. Dezember 2020

Einmal mehr müssen wir feststellen, dass der Eigentümer der einzigen Fussgänger*innen- querung zwischen den Stadtteilen seine Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit nicht wahrnimmt.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Was hat der Stadtrat bisher unternommen, um den Eigentümer zur Verbesserung dieser unhaltbaren Situation zu bewegen und mit welchem Erfolg?
  2. Ist der Stadtrat einverstanden mit der Aussage, dass aufgrund der einzigartigen Lage der Winkelunterführung die Interessen der Öffentlichkeit mindestens so hoch, wenn nicht höher zu gewichten sind als jene des Eigentümers? Falls nein, warum nicht?
  3. Hat sich der Stadtrat in der letzten Zeit um einen Kauf der Winkelunterführung bemüht und mit welchem Ergebnis?
  4. Ein Wegfall der Winkelpassage als Teil der Liegenschaft würde deren Wiederverkaufswert nur unwesentlich beeinflussen und allfällige Ausfälle von Mieterträgen (z.B. erzielt durch eine Aussenwirtschaft) dürften durch das Wegfallen der Unterhalts- und Beleuchtungskosten kompensiert werden. Teilt der Stadtrat die damit verbundene Einschätzung, dass die Unterführung kein wichtiges Element ist, um mit dem Winkel Geld verdienen zu können?
  5. Falls der Eigentümer die Unterführung nicht veräussern will und basierend auf der Einschätzung zu Frage 4: hat der Stadtrat – im Sinne einer äussersten Massnahme – das Instrument der Enteignung in Erwägung gezogen und wenn nein, warum nicht (und wenn ja, mit welchem Resultat)?
  6. Falls die Frage 5 mit «nein» beantwortet wurde: welche Voraussetzungen müssten angesichts des grossen öffentlichen Interesses an einer sauberen und gut unterhaltenen Winkelunterführung gegeben sein, damit aus der Sicht des Stadtrats ein Enteignungsverfahren gerechtfertigt wäre?
  7. Wie stellt der Stadtrat nach der Behebung des jetzigen Zustands sicher, dass es der Eigentümer in Zukunft nicht mehr so weit kommen lässt?

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Einleitung, respektive aus dem aktuell unhaltbaren Zustand der Winkelunterführung.

Myriam Frey Schär, Grüne Olten

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