Myriam Frey Schär: Dringliche Interpellation Winkelunterführung
Wer in der letzten Zeit die Winkelunterführung benutzte, wähnte sich auf dem Set eines Katastrophenfilms: mangelnde Beleuchtung, fehlende Deckenpaneele, entblösste Leitungen – eine Baustelle, bei der sich ausser den herunterhängenden Kabeln über Monate nichts zu bewegen schien.
11. Dezember 2020
Einmal mehr müssen wir feststellen, dass der Eigentümer der einzigen Fussgänger*innen- querung zwischen den Stadtteilen seine Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit nicht wahrnimmt.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Was hat der Stadtrat bisher unternommen, um den Eigentümer zur Verbesserung dieser unhaltbaren Situation zu bewegen und mit welchem Erfolg?
- Ist der Stadtrat einverstanden mit der Aussage, dass aufgrund der einzigartigen Lage der Winkelunterführung die Interessen der Öffentlichkeit mindestens so hoch, wenn nicht höher zu gewichten sind als jene des Eigentümers? Falls nein, warum nicht?
- Hat sich der Stadtrat in der letzten Zeit um einen Kauf der Winkelunterführung bemüht und mit welchem Ergebnis?
- Ein Wegfall der Winkelpassage als Teil der Liegenschaft würde deren Wiederverkaufswert nur unwesentlich beeinflussen und allfällige Ausfälle von Mieterträgen (z.B. erzielt durch eine Aussenwirtschaft) dürften durch das Wegfallen der Unterhalts- und Beleuchtungskosten kompensiert werden. Teilt der Stadtrat die damit verbundene Einschätzung, dass die Unterführung kein wichtiges Element ist, um mit dem Winkel Geld verdienen zu können?
- Falls der Eigentümer die Unterführung nicht veräussern will und basierend auf der Einschätzung zu Frage 4: hat der Stadtrat – im Sinne einer äussersten Massnahme – das Instrument der Enteignung in Erwägung gezogen und wenn nein, warum nicht (und wenn ja, mit welchem Resultat)?
- Falls die Frage 5 mit «nein» beantwortet wurde: welche Voraussetzungen müssten angesichts des grossen öffentlichen Interesses an einer sauberen und gut unterhaltenen Winkelunterführung gegeben sein, damit aus der Sicht des Stadtrats ein Enteignungsverfahren gerechtfertigt wäre?
- Wie stellt der Stadtrat nach der Behebung des jetzigen Zustands sicher, dass es der Eigentümer in Zukunft nicht mehr so weit kommen lässt?
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Einleitung, respektive aus dem aktuell unhaltbaren Zustand der Winkelunterführung.
Myriam Frey Schär, Grüne Olten
Comments (2)
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Eigentlich kann aus dem Winkel auch unter Ägide der Stadt nie eine gescheite Veloquerung werden oder? Das wurde ja auch schon kreuz- und quergeplant, dass sich da immer gefährliche Situationen mit den Geschäften ergeben. Ausser man reisst die raus; und dann ists trotzdem bei der Wildsau zu eng. Jedenfalls solange bis der Veloweg nicht entlang der Aare Richtung Aarburg weitergeführt und dabei irgendeine grosszügige Lösung gefunden wird (aber auf welchem Raum??)
Aktuell wird halt halbillegal eh von den meisten durchgefahren, dafür ist dann auch völlig klar wer bei einer Kollision mit Fussgängern schuld ist.
Die sinnvollere Lösung wäre eine neue Querung; von Vorteil überirdisch, weil eigentlich gehört MIV unter die Erde und die anderen an die frische Luft. Aber bei der Kantonsstrasse wird ja soeben auf Jahrzehnte jede schöne Lösung verbetoniert, und auch innovative Querungen an derselben scheinen wohl beim Kanton keine Chance zu haben, weil irgendwas ist ja, wie schon oft erkannt, immer im Weg.
Das Geld um den Winkel zu kaufen oder eine andere verwinkelte Lösung am Bahnhof zu basteln würde man dann doch besser in eine saubere Lösung an anderer Stelle, halt inkl über/unterquerung von Strasse/Bahn (was halt grad am sinnvollsten schein) stecken. Oder doch gleich ne fahrradkompatible Stadtgondelbahn die alles verlinkt bauen und sich dabei auch die PU Hammer damit sparen? 😉
Ich war letztes Jahr in Schweden unterwegs. In Kleinstädten ist es da oft auch nicht weniger eng als in der Winkelunterführung und es gibt trotzdem Mischverkehr (also Fussgängerzone mit Velos). Es gibt aber ein entsprechendes Verkehrsschild, welches den Velofahrer daran erinnert, dass die Fussgänger Vortritt haben und nur im Schritttempo gefahren werden darf. Für eine solche Regelung genügen die Platzverhältnisse auch in der Winkelunterführung. Und wenn es viele Fussgänger hat, kann man auch mal den Drahtesel stossen. Aber es ist doch ein schlechter Witz, dass während gefühlten 99% der Tageszeit, an welcher ein Nebeneinander von Velo und Fussgänger sicherheitstechnisch kein Problem besteht, der Velofahrer “halbillegal” fahren muss. Der Spatz in der Hand ist für mich sehr offensichtlich. Die Taube kann man dann später immer noch versuchen vom Dach zu holen.