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Räumliches Leitbild geht in die Mitwirkung

Gut zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten wird die Ortsplanung der Stadt Olten derzeit überarbeitet. Das im Entwurf vorliegende räumliche Leitbild als erster Schritt stellt die Weichen für die Zukunft. Auf den Horizont von ca. 2045 ausgerichtet, soll es eine breit abgestützte nachhaltige und zukunftsweisende Entwicklung von Siedlung, Wohn- und Arbeitsstandort, Mobilität, Landschaft und Umwelt gewährleisten. Vom 23. August bis 30. September läuft nun die öffentliche Mitwirkung zum räumlichen Leitbild, an der alle Interessierten online teilnehmen können. Die Informationen dazu liefert die Website www.ortsplanung.olten.ch.
18. August 2021

Medienmitteilung der Stadt Olten vom 18. August 2021

Der Bauzonenplan und das Zonenreglement der Stadt Olten stammen von 2002 resp. 2006 und wurden vom Regierungsrat am 1. Juli 2008 genehmigt. Die Grundlagen wurden 1999 verabschiedet. Damals wurden wichtige Themen wie Abstimmung Siedlung/Verkehr, Innenentwicklung, Umgang mit dem Ortsbild, Freiraum und Klima noch kaum diskutiert. Das Baureglement stammt ebenfalls von 1999. In der aktuellen Fassung bestehen Ungereimtheiten mit den übergeordneten Bestimmungen, daraus können Rechtsunsicherheiten entstehen.

2013 traten die umfassende Teilrevision der kantonalen Bauverordnung (KBV), 2014 die RPG-Revision 1 und 2019 die Richtplanrevision in Kraft. Diese Änderungen machen eine Gesamtrevision des Zonenplans unabdingbar. Der Stadtrat gab deshalb am 26. August 2019 die Auslösung der Projektphase Räumliches Leitbild in Auftrag. Gestützt auf Einladungsverfahren wurden die Planungsarbeiten mit Beschluss des Stadtrates vom 15. Juni 2020 an die Firma Metron Raumentwicklung AG vergeben. Die Erarbeitung erfolgt unter dem Lead der Direktion Bau in Zusammenarbeit mit der Direktion Präsidium.

Die Mitwirkung der weiteren Kreise musste der Pandemie angepasst werden. So wurde eine breit zusammengesetzte Echogruppe eingesetzt. Als Plattform wurden zwei Online-Konferenzen, die erste am 4. November 2020 zu den Grundlagen und Stossrichtungen, die zweite vom 7. April 2021 zum Leitbild-Entwurf durchgeführt. Die Reaktionen und Stellungnahmen zu beiden Sitzungen waren überwiegend zustimmend. Diverse Detailbemerkungen und Hinweise konnten im vorliegenden Entwurf aufgenommen werden.

Weichen für die Zukunft

Das räumliche Leitbild der Stadt Olten stellt die Weichen für die Zukunft. Auf den Horizont von ca. 2045 ausgerichtet, soll es eine breit abgestützte nachhaltige und zukunftsweisende Entwicklung von Siedlung, Mobilität, Landschaft und Umwelt gewährleisten. Es ist nicht eigentümerverbindlich, sondern dient der kommunalen Planungsbehörde als Grundlage für die anstehende Nutzungsplanung sowie für weitere raumrelevante Planungen oder Vorhaben.

Olten wächst weiter. Im Vordergrund steht ein qualitatives Wachstum, das auf die Weiterentwicklung der Stärken und Behebung von Defiziten abstützt. Fünf Leitsätze fassen die generellen räumlichen Entwicklungsziele zusammen:

  • Generelle Positionierung: Olten ist im Fluss und positioniert sich als wachsendes Zentrum
  • Siedlungsraum: Olten ist vielfältig und entwickelt sein Stadtbild behutsam weiter
  • Mobilität: Olten ist beweglich und setzt auf eine stadtverträgliche Mobilität
  • Freiraum & Landschaft: Olten ist durchgrünt und pflegt seine vielfältigen Lebensräume
  • Klima: Olten ist dem Klimaschutz verpflichtet und gestaltet seine Entwicklung umweltverträglich

Zu jedem Leitsatz werden räumliche Strategien definiert. Bestimmte Themen und Fokusge­biete werden vertieft behandelt: Hochhäuser / höhere Häuser, Schützenmatt / Stationsstrasse, Neuhard, Bifang, Chlos und die Hauptachsen.

Das Leitbild wird um einen Grundlagenbericht und die Quartiersteckbriefe ergänzt.

Öffentliche Mitwirkung

In § 9 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Solothurn ist festgelegt, dass die Einwohnergemeinden ihrer Bevölkerung Gelegenheit geben, sich zum räumlichen Leitbild zu äussern. In diesem Sinne führt die Stadt Olten vom 23. August bis 30. September 2021 eine öffentliche Mitwirkung durch. Parallel dazu werden die Unterlagen auch für eine Vorprüfung beim Kanton eingereicht.

Da die aktuelle Corona-Situation noch keine physischen Mitwirkungsanlässe im ursprünglich geplanten Sinne erlaubt, wird die Mitwirkung zum Leitbild auf «E-Mitwirkung», einem elektronischen Portal, durchgeführt. Die Plattform bietet vielfältige Möglichkeiten für direkte und gezielte Kommentare und Anträge zum aufgeschalteten Text- und Planmaterial. Für die Organisationen besteht die Möglichkeit zum gemeinsamen Arbeiten an einer Eingabe. Die teilautomatisierte Auswertung bietet sodann Effizienzgewinne in der Nachbearbeitung. Konventionelle schriftliche Eingaben sind aber weiterhin möglich.

Medienberichte, Plakate und Inserate werden während der Mitwirkungsphase auf die Möglichkeit, sich unter www.ortsplanrevision.olten.ch zum räumlichen Leitbild einzubringen, hinweisen. Dort finden sich unter anderem auch Videos, welche einerseits die Nutzung der elektronischen Mitwirkung erklären, anderseits den Inhalt des räumlichen Leitbildes in geraffter Form präsentieren.

Im Anschluss an die Mitwirkung werden deren Ergebnisse und – sobald vorliegend – die Resultate der kantonalen Vorprüfung ausgewertet und das Leitbild entsprechend überarbeitet und allenfalls ergänzt. Parallel dazu wird ein Vorgehenskonzept für die darauffolgende Ortsplanung erstellt. Ziel ist, dem Gemeindeparlament im ersten Halbjahr 2022 das Leitbild und die Vorlage zur Genehmigung des Vorgehens und Planungskredits für die Ortsplanung zu unterbreiten.

Dann folgt Nutzungsplanrevision

Anschliessend beginnt ab Mitte 2022 die Erarbeitung der Grundlagen für die Nutzungsplanrevision. Dabei sind verschiedene themenbezogene Konzepte und gebietsbezogene Masterpläne zu erarbeiten, u.a. ein städtisches Freiraum- und Klimakonzept, ein Parkraumkonzept, ein Hochhauskonzept und ein Bauinventar zur Bestimmung der erhaltenswerten Bauzeugen in der Stadt Olten.

In teilweise parallelen und nachfolgenden Schritten werden die grundeigentümerverbindlichen Nutzungspläne inklusive Bau- und Zonenreglement überarbeitet und die altrechtlichen Gestaltungspläne auf ihre Aktualität hin überprüft. Die Bewilligungs- und allfällige Rechtsmittelverfahren können weitere Jahre in Anspruch nehmen.

sko

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